Die Geschichte der Volksbühne Oldenburg e.V.
Die freie Volksbühne Oldenburg e. V. wurde im Jahre 1924 gegründet. Zweck der Volksbühne ist es, ohne Gewinnabsicht allen Volkskreisen wertvolle Bühnenwerke und sonstige künstlerische Veranstaltungen durch gute Vorstellungen zu mäßigen Preisen zugänglich zu machen.
Die Freie Volksbühne Oldenburg wurde im Jahre 1933 durch die Nationalsozialisten verboten gründete sich aber am 05.08.1948 neu und besteht seitdem in Ihrer jetztigen Form.
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Satzung |
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Satzung der Volksbühne Oldenburg e.V.
§ 1 Name, Sitz und Zugehörigkeit
1. Der Verein führt den Namen VOLKSBÜHNE OLDENBURG e.V. und hat seinen Sitz in Oldenburg (Oldb). Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
2. Die Volksbühne Oldenburg e.V. ist dem Bundesverband der deutschen Volksbühnenvereine angeschlossen.
§ 2 Vereinsziele (Zweck und Aufgabe)
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung. Sein Ziel ist es, möglichst weite Bevölkerungskreise für eine lebendige und niveauvolle Kunstpflege, insbesondere durch Vermittlung von Theaterkarten für den regelmäßigen Besuch von Schauspiel-, Oper-, Operetten- und Ballettaufführungen im Oldenburgischen Staatstheater zu gewinnen. Außerdem ist er bestrebt, das Kunstverständnis der Mitglieder zu vertiefen und an der Klärung aller das Theater und die soziale Kunstpflege betreffenden Probleme mitzuarbeiten.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die nicht dem Vereinszweck dienen, oder durch un verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli (Spielzeit des Theaters).
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied der Volksbühne Oldenburg e.V. kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Anmeldung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
2. Die Mitglieder der Volksbühne sind zur Abnahme der Pflichtvorstellungen in einer Spielzeit, die der Verein im Namen und für Rechnung des Theaters bzw. des jeweiligen Veranstalters vermittelt, verpflichtet, sofern der Verein nicht selbst als Veranstalter tätig wird. Die Verteilung der Eintrittskarten erfolgt nach dem Grundsatz der Gleichheit aller vor der Kunst durch Verlosung in einem Rollsystem, das einen Platzwechsel von Vorstellung zu Vorstellung vorsieht.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluß. Der Austritt ist nur nach schriftlicher Kündigung bis 3 Monate zum Ende eines Geschäftsjahres (31.5. des laufenden Jahres) möglich. Ausnahmen davon können nur beim Nachweis wichtiger Gründe (z. B. Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Ort) zugelassen werden; der Vorstand entscheidet darüber endgültig.
4. Der Vorstand kann den Ausschluß eines Mitgliedes beschließen, wenn dieses den Interessen und der Satzung zuwider handelt oder das Ansehen des Vereins gröblich geschädigt hat. Gegen den Ausschluß kann Widerspruch erhoben werden, über den die Hauptversammlung endgültig entscheidet. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
5. Die Hauptversammlung kann verdiente Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen.
§ 5 Beiträge
1. Jedes Mitglied zahlt einen einheitlichen Mitgliedsbeitrag, der vom Vorstand für das Geschäftsjahr festgesetzt wird. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen. Er kann auch in zwei Teilbeträgen entrichtet werden.
2. Der Nichtbesuch einer Pflichtvorstellung entbindet das Mitglied nicht von seiner Beitragspflicht.
3. Der Beitrag muß, falls die Kündigung bis zum 30. April nicht erfolgt ist, für das kommende Jahr voll geleistet werden.
Vorsitzende gez. Hornung
stellvertr. Vorsitzender gez. Warnken |
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Vorteile einer Mitgliedschaft in der Volksbühne |
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9 Theaterbesuche in einer Spielzeit:
Das Programm setzt sich aus einer guten Mischung von Musikstücken und Schauspielen zusammen.
Sie kennen für die ganze Saison Ihre Termine im voraus.
Gerechte Platzverteilung nach dem Rollsystem.
Wesentlich preisgünstiger als Einzelkarten.
An der Theaterkasse erhalten Sie bei Vorlage ihrer Mitgliedskarte 25 % Ermäßigung für alle Eigenproduktionen des Oldenburgischen Staatstheaters, die nicht im Spielplan der Volksbühne enthalten sind.
Für Wiederholungskonzerte der Sinfoniekonzerte können Sie Karten an der Theaterkasse erwerben. Bei Vorlage des Volksbühnenausweises erhalten Sie 25 % Ermäßigung auf den Tagespreis. Erster Verkaufstag ist der datumsgleiche Tag des Vormonats.
Ermäßigung auch an anderen Bühnen in der Bundesrepublik. |
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